Zuletzt aktualisiert am 9. Januar 2026
Software Services Agreement
Diese Software-Dienstleistungsvereinbarung (diese „Vereinbarung") regelt die Nutzung der Leistungen (nachfolgend definiert), die von Centrum AI Inc. („Centrum") Ihnen („Sie" oder „Kunde") und den Autorisierten Nutzern des Kunden zur Verfügung gestellt werden. Centrum und der Kunde werden hierin gemeinsam als die „Parteien" oder einzeln als eine „Partei" bezeichnet. Diese Vereinbarung umfasst die zugehörige Leistungsbeschreibung oder ein anderes Bestelldokument zwischen den Parteien („SOW"), die hiermit durch Verweis in diese Vereinbarung einbezogen wird.
Inhaltsverzeichnis
1. Zustimmung den den Bedingungen
Diese Vereinbarung tritt mit dem Datum in Kraft, an dem Sie (a) erstmals auf eine Schaltfläche klicken oder ein Kontrollkästchen mit der Aufschrift „Ich stimme zu" oder einer gleichwertigen Formulierung anklicken, (b) die Leistungen erstmals nutzen oder darauf zugreifen, oder (c) die zugehörige SOW unterzeichnen, je nachdem, was früher eintritt (dieses Datum, das „Wirksamkeitsdatum"). Wenn Sie diese Vereinbarung im Namen des Kunden annehmen, sichern Sie zu und gewährleisten, dass Sie befugt sind, den Kunden an die Bedingungen dieser Vereinbarung zu binden.
2. Begriffsbestimmungen
a) "Autorisierter Nutzer" bezeichnet einen Mitarbeiter oder Auftragnehmer, den der Kunde zur Nutzung der Leistungen autorisiert hat.
b) "Centrum IP" bezeichnet die Leistungen, die zugrunde liegende Software, die in Verbindung mit den Leistungen bereitgestellt wird, Algorithmen, Schnittstellen, Technologien, Datenbanken, Werkzeuge, Know-how, Prozesse und Methoden, die zur Bereitstellung oder Erbringung der Leistungen verwendet werden, die Dokumentation sowie alle Verbesserungen, Modifikationen oder Erweiterungen der vorstehenden oder davon abgeleitete Werke (unabhängig von der Erfinder- oder Urheberschaft) und alle Rechte des geistigen Eigentums an und auf den vorstehenden.
c) "Kundenmaterialien" bezeichnet alle Eingaben, Informationen, Daten, Inhalte und sonstigen Materialien in jeglicher Form oder auf jedem Medium, die vom Kunden oder in dessen Auftrag über die Leistungen eingereicht, veröffentlicht, erfasst, übertragen oder anderweitig bereitgestellt werden oder an Centrum im Zusammenhang mit der Nutzung der Leistungen durch den Kunden bereitgestellt werden, jedoch mit Ausnahme, zur Klarstellung, aller anderen Informationen, Daten, Datenmodelle, Inhalte oder Materialien, die Centrum gehören oder von Centrum kontrolliert werden und über die Leistungen oder im Zusammenhang mit diesen zur Verfügung gestellt werden.
d) "Dokumentation" bezeichnet die Benutzerhandbücher, Schulungsmaterialien und andere ähnliche Materialien, die von Centrum dem Kunden (einschließlich überarbeiteter Versionen davon) in Bezug auf die Leistungen bereitgestellt werden und die von Zeit zu Zeit aktualisiert werden können.
e) "Rechte des geistigen Eigentums" bezeichnet Patentrechte (einschließlich und ohne Einschränkung Patentanmeldungen und -offenlegungen), Erfindungen, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Know-how, Daten- und Datenbankrechte, Maskenwerkrechte und alle anderen Rechte des geistigen Eigentums, die in einem Land oder einer Rechtsordnung weltweit anerkannt werden.
f) "Person" bezeichnet jede natürliche Person, Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft, Trust, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Vereinigung, staatliche Behörde oder sonstige Rechtseinheit.
g) "Leistungen" bezeichnet die KI-gestützte Plattform von Centrum für Supply-Chain-Resilienz und -Optimierung, wie in der zugehörigen SOW näher beschrieben werden kann.
h) "Nutzung" bezeichnet die Nutzung und/oder den Zugriff auf die Leistungen in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung und der Dokumentation.
3. Leistungen; Zugriff und Nutzung
a) Leistungen
Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt Centrum dem Kunden hiermit ein beschränktes, nicht-ausschließliches, nicht übertragbares (außer in Übereinstimmung mit Ziffer 13) Recht zur Nutzung der Leistungen während der Laufzeit, ausschließlich für die internen Geschäftszwecke des Kunden und vorbehaltlich der hierin oder in der zugehörigen SOW festgelegten Beschränkungen, Volumina oder sonstigen Mess- oder Nutzungsbedingungen.
b) Nutzungsbeschränkungen
Der Kunde wird zu keinem Zeitpunkt und wird es keiner Person (einschließlich und ohne Einschränkung Autorisierter Nutzer) gestatten, unmittelbar oder mittelbar: (i) die Leistungen in einer Weise zu nutzen, die über den Umfang der in dieser Vereinbarung ausdrücklich gewährten Rechte hinausgeht; (ii) die Leistungen oder die Dokumentation ganz oder teilweise zu modifizieren oder abgeleitete Werke davon zu erstellen; (iii) Softwarekomponenten der Leistungen oder Komponenten, Modelle, Algorithmen oder Systeme, die zur Bereitstellung der Leistungen verwendet werden, ganz oder teilweise zu entschlüsseln, zurückzuentwickeln, zu disassemblieren, zu dekompilieren, zu dekodieren oder anderweitig zu versuchen, daraus abzuleiten oder sich widerrechtlich Zugang dazu zu verschaffen; (iv) die Nutzung der Leistungen für eine andere Person zu rahmen, zu spiegeln, zu verkaufen, weiterzuverkaufen, zu vermieten oder zu verleasen oder anderweitig einer Person zu gestatten, die Leistungen für einen anderen Zweck als zum Nutzen des Kunden in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung zu nutzen; (v) die Leistungen, Erzeugten Materialien oder die Dokumentation in einer Weise oder zu einem Zweck zu nutzen, die Rechte des geistigen Eigentums oder sonstige Rechte einer Person verletzt, widerrechtlich aneignet oder anderweitig beeinträchtigt oder gegen geltendes Recht verstößt; (vi) die Integrität oder Leistung der Leistungen oder darin enthaltene oder dadurch übertragene Daten oder Inhalte zu beeinträchtigen oder zu stören; (vii) auf die Leistungen zuzugreifen oder diese zu durchsuchen (oder darin enthaltene oder dadurch übertragene Daten oder Inhalte herunterzuladen) durch die Verwendung von Suchmaschinen, Software, Werkzeugen, Agenten, Geräten oder Mechanismen (einschließlich Spiders, Robots, Crawlers oder anderen ähnlichen Data-Mining-Werkzeugen), außer Software oder Leistungsfunktionen, die von Centrum ausdrücklich für solche Zwecke bereitgestellt werden; (viii) die Leistungen, die Dokumentation oder andere Vertrauliche Informationen von Centrum für Benchmarking oder Wettbewerbsanalysen in Bezug auf konkurrierende oder verwandte Produkte oder Dienstleistungen zu verwenden oder zur Entwicklung, Kommerzialisierung, Lizenzierung oder zum Verkauf von Produkten, Dienstleistungen oder Technologien zu nutzen, die unmittelbar oder mittelbar mit den Leistungen in Wettbewerb treten könnten; oder (ix) die Leistungen (einschließlich KI-Modelle oder davon abgeleitete Werke), die Dokumentation oder Erzeugte Materialien zu verwenden, um ein KI-Modell zu trainieren, zu verbessern oder trainieren oder verbessern zu lassen (z.B. „Model Scraping" zu betreiben).
c) Autorisierte Nutzer
Der Kunde wird es keiner anderen Person als Autorisierten Nutzern gestatten, die Leistungen zu nutzen. Der Kunde darf Autorisierten Nutzern gestatten, die Leistungen zu nutzen, vorausgesetzt, dass der Kunde sicherstellt, dass jeder Autorisierte Nutzer alle anwendbaren Bedingungen dieser Vereinbarung einhält, und der Kunde ist verantwortlich für Handlungen oder Unterlassungen von Autorisierten Nutzern im Zusammenhang mit ihrer Nutzung der Leistungen. Der Kunde wird und wird von allen Autorisierten Nutzern verlangen, alle angemessenen Mittel einzusetzen, um Benutzernamen und Passwörter, Hardware und Software, die für den Zugriff auf die Leistungen verwendet werden, in Übereinstimmung mit üblichen Sicherheitsprotokollen zu sichern, und wird Centrum unverzüglich benachrichtigen, wenn der Kunde weiß oder begründeten Verdacht hat, dass ein Benutzername und/oder ein Passwort kompromittiert wurde. Auf jedes Konto für die Leistungen darf nur von dem spezifischen Autorisierten Nutzer zugegriffen und von diesem genutzt werden, für den dieses Konto erstellt wurde. Centrum darf personenbezogene Daten über Autorisierte Nutzer („Kontodaten") in Übereinstimmung mit seiner Datenschutzerklärung verarbeiten, die unter https://www.centrum-ai.com/app/privacy-policy verfügbar ist. Kontodaten sind keine Kundenmaterialien.
d) Dienstleistungen Dritter
Bestimmte Merkmale und Funktionalitäten innerhalb der Leistungen können es dem Kunden und seinen Autorisierten Nutzern ermöglichen, über die Leistungen mit kompatiblen Dienstleistungen, Produkten, Technologien und Inhalten Dritter (zusammen „Dienstleistungen Dritter") eine Schnittstelle zu bilden oder zu interagieren, auf diese zuzugreifen und/oder diese zu nutzen. Centrum stellt keinen Aspekt der Dienstleistungen Dritter bereit und ist nicht verantwortlich für Kompatibilitätsprobleme, Fehler oder Bugs in den Leistungen oder Dienstleistungen Dritter, die ganz oder teilweise durch die Dienstleistungen Dritter oder eine Aktualisierung oder Aufrüstung derselben verursacht werden. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Aufrechterhaltung der Dienstleistungen Dritter und die Einholung aller erforderlichen Lizenzen und Einwilligungen, die für die Nutzung der Dienstleistungen Dritter durch den Kunden in Verbindung mit den Leistungen notwendig sind.
e) Rechtevorbehalt
Vorbehaltlich der hierin ausdrücklich gewährten beschränkten Rechte behält sich Centrum vor und wird, im Verhältnis zwischen den Parteien, alleiniger Eigentümer der Centrum IP und aller Rechte, Titel und Ansprüche an und auf die Centrum IP und die Leistungen sein. Es werden dem Kunden hierin keine Rechte gewährt (weder durch stillschweigende Vereinbarung, Verwirkung, Erschöpfung oder anderweitig), außer den hierin ausdrücklich festgelegten.
4. Gebühren und Zahlung
a) Gebühren
Der Kunde wird Centrum die nicht erstattungsfähigen Gebühren („Gebühren") zahlen, die in der zugehörigen SOW festgelegt sind, und zwar ohne Aufrechnung oder Abzug. Sofern in der zugehörigen SOW nichts anderes festgelegt ist, wird Centrum dem Kunden eine Rechnung über diesen Betrag ausstellen, und der Kunde wird diesen Betrag spätestens dreißig (30) Tage nach dem Rechnungsdatum zahlen. Centrum behält sich das Recht vor, am Ende der Anfangslaufzeit oder der dann aktuellen Verlängerungslaufzeit neue Entgelte und Gebühren einzuführen, wobei der Kunde sechzig (60) Tage im Voraus benachrichtigt wird (die Benachrichtigung kann per E-Mail erfolgen).
b) Zahlungen
Zahlungen, die Centrum im Rahmen dieser Vereinbarung zustehen, müssen in US-Dollar per Scheck, Überweisung sofort verfügbarer Mittel auf ein von Centrum benanntes Konto oder durch eine andere von den Parteien einvernehmlich vereinbarte Zahlungsmethode erfolgen. Alle Zahlungen sind nicht erstattungsfähig, und keine Partei hat das Recht, Beträge, die der anderen Partei im Rahmen dieser Vereinbarung zustehen, aufzurechnen, zu reduzieren oder anderweitig zu verringern oder die Zahlung zu verweigern. Wenn der Kunde eine Zahlung nicht fristgerecht leistet, fallen Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat oder, falls niedriger, dem höchsten nach geltendem Recht zulässigen Satz an, und Centrum kann die Leistungen aussetzen, bis alle Zahlungen vollständig geleistet wurden. Der Kunde wird Centrum alle angemessenen Kosten und Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren) erstatten, die bei der Eintreibung verspäteter Zahlungen oder Zinsen anfallen.
c) Steuern
Der Kunde ist verantwortlich für alle Umsatz-, Nutzungs- und Verkehrssteuern sowie alle sonstigen ähnlichen Steuern, Abgaben und Gebühren jeglicher Art, die von einer bundesstaatlichen, einzelstaatlichen, multinationalen oder lokalen staatlichen Regulierungsbehörde auf einen vom Kunden an Centrum hierin zu zahlenden Betrag erhoben werden, mit Ausnahme von Steuern, die auf das Einkommen von Centrum erhoben werden. Ohne das Vorstehende einzuschränken, wird der Kunde für den Fall, dass der Kunde verpflichtet ist, Steuern von den an Centrum hierin zu zahlenden Beträgen abzuziehen oder einzubehalten, einen zusätzlichen Betrag zahlen, sodass Centrum die ihm hierin zustehenden Beträge in voller Höhe erhält, als ob es keinen Einbehalt oder Abzug gegeben hätte.
5. Vertrauliche Informationen
a) Vertrauliche Informationen
Im Sinne dieser Vereinbarung bezeichnet „Vertrauliche Informationen" alle Informationen, die Centrum dem Kunden im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung bereitstellt, ob mündlich oder schriftlich, die als vertraulich bezeichnet werden oder die angesichts der Art der Informationen und/oder der Umstände der Offenlegung vernünftigerweise als vertraulich angesehen werden sollten. Zur Klarstellung gelten die Leistungen und die Dokumentation als Vertrauliche Informationen von Centrum. Vertrauliche Informationen umfassen jedoch keine Informationen oder Materialien, die: (i) zum Zeitpunkt der Offenlegung der Öffentlichkeit allgemein bekannt oder zugänglich waren oder dies nachfolgend geworden sind, ohne dass der Kunde eine Handlung vorgenommen oder unterlassen hat; (ii) dem Kunden vor Erhalt dieser Informationen oder Materialien von Centrum rechtmäßig bekannt waren; (iii) vom Kunden rechtmäßig von einem Dritten erlangt werden, der das Recht hat, diese Informationen oder Materialien ohne Verletzung einer Geheimhaltungs- oder Nichtnutzungsverpflichtung gegenüber Centrum offenzulegen; oder (iv) vom Kunden oder für den Kunden unabhängig entwickelt werden, ohne Nutzung von oder Zugriff auf Vertrauliche Informationen von Centrum.
b) Verpflichtungen
Der Kunde wird die Vertraulichen Informationen von Centrum streng vertraulich behandeln und die Vertraulichen Informationen von Centrum nur insoweit nutzen, wie dies zur Erfüllung seiner Verpflichtungen oder zur Ausübung seiner Rechte im Rahmen dieser Vereinbarung erforderlich ist. Der Kunde wird keine Vertraulichen Informationen von Centrum offenlegen oder offenlegen lassen, außer (i) an diejenigen Mitarbeiter, Vertreter oder Auftragnehmer des Kunden, die eine berechtigte Notwendigkeit haben, diese Vertraulichen Informationen zu kennen, um ihre Leistungen im Rahmen dieser Vereinbarung zu erbringen, und die durch schriftliche Vereinbarungen mit Nutzungs- und Geheimhaltungsbeschränkungen gebunden sind, die mindestens so schützend sind wie die in dieser Vereinbarung festgelegten, oder (ii) soweit eine solche Offenlegung durch die Anordnung oder Anforderung eines Gerichts, einer Verwaltungsbehörde oder einer anderen staatlichen Stelle erforderlich sein kann, vorausgesetzt der Kunde gewährt Centrum eine angemessene schriftliche Mitteilung, um Centrum zu ermöglichen, eine Schutzanordnung zu erwirken oder die Offenlegung anderweitig anzufechten.
c) Offenlegung
Die Bedingungen dieser Vereinbarung stellen Vertrauliche Informationen von Centrum dar, können jedoch auf vertraulicher Basis den Beratern, Rechtsanwälten, tatsächlichen oder gutgläubigen potenziellen Erwerbern, Investoren oder anderen Finanzierungsquellen des Kunden (und deren jeweiligen Beratern und Rechtsanwälten) zu Due-Diligence-Zwecken offengelegt werden.
6. Kundenmaterialien; kundentrainierte Modelle; erzeugte Materialien
a) Eigentum
Centrum erkennt an, dass im Verhältnis zwischen dem Kunden und Centrum und mit Ausnahme der in Ziffer 6(b) festgelegten Regelung der Kunde alle Rechte, Titel und Ansprüche an und auf alle Kundenmaterialien besitzt und behält. Soweit der Kunde die Leistungen nutzt, um ein KI/ML-Modell unter Verwendung von Kundenmaterialien zu trainieren (ein „Kundentrainiertes Modell"), behält Centrum das Eigentum an dem Kundentrainierten Modell, wird dieses Kundentrainierte Modell jedoch ausschließlich dem Kunden über die Leistungen bereitstellen.
b) Lizenz
Der Kunde gewährt Centrum hiermit ein nicht-ausschließliches, weltweites, lizenzgebührenfreies Recht und eine Lizenz zur Nutzung, zum Hosting, zur Reproduktion, zur Anzeige, zur Aufführung und zur Modifikation der Kundenmaterialien ausschließlich in dem Umfang, wie dies zur Bereitstellung der Leistungen an den Kunden erforderlich ist.
c) Erzeugte Materialien
Die Leistungen nutzen Technologien der künstlichen Intelligenz und des maschinellen Lernens, einschließlich, aber nicht beschränkt auf generative künstliche Intelligenz und Modelle der prädiktiven Analytik, um Ergebnisse, Vorhersagen, Empfehlungen oder andere Materialien zu erzeugen, die dem Kunden bereitgestellt werden und auf den Kundenmaterialien basieren (zusammen die „Erzeugten Materialien"). Angesichts der probabilistischen und sich entwickelnden Natur von Technologien der künstlichen Intelligenz und des maschinellen Lernens entsprechen diese Erzeugten Materialien möglicherweise nicht den Anforderungen des Kunden oder sind anderweitig ungenau oder für den spezifischen Anwendungsfall des Kunden ungeeignet. Der Kunde sollte die Genauigkeit, Zuverlässigkeit, Funktionalität und Eignung aller von den Leistungen bereitgestellten Erzeugten Materialien für seinen Anwendungsfall bewerten, und der Kunde bleibt allein verantwortlich für die Nutzung dieser Erzeugten Materialien und übernimmt alle damit verbundenen Risiken. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass die Erzeugten Materialien möglicherweise nicht einzigartig sind und die Leistungen dieselben oder ähnliche Erzeugte Materialien für andere Nutzer der Leistungen erzeugen können, und Centrum wird frei sein, die Leistungen ungeachtet etwaiger Ähnlichkeiten bereitzustellen.
7. Zusicherungen und Gewährleistungen
a) Gegenseitig
Jede Partei sichert hiermit der anderen Partei zu und gewährleistet, dass: (i) sie ordnungsgemäß gegründet, rechtsgültig bestehend und in gutem Ansehen unter ihrer Gründungsrechtsordnung ist und das Recht hat, diese Vereinbarung abzuschließen; und (ii) der Abschluss, die Zustellung und die Erfüllung dieser Vereinbarung sowie die Vollziehung der hierdurch in Betracht gezogenen Transaktionen innerhalb der Gesellschaftsbefugnisse dieser Partei liegen und durch alle erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen seitens dieser Partei ordnungsgemäß autorisiert wurden und eine gültige und bindende Vereinbarung dieser Partei darstellen.
b) Kundenmaterialien
Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass (i) er alle erforderlichen Rechte, Befugnisse und Lizenzen für den Zugriff auf und die Nutzung der Kundenmaterialien wie in dieser Vereinbarung vorgesehen erlangt hat und während der Laufzeit erlangen und weiterhin haben wird, und (ii) die Nutzung der Kundenmaterialien durch Centrum in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung nicht gegen geltende Gesetze oder Vorschriften verstoßen oder einen Vertragsbruch oder eine Verletzung von Vereinbarungen oder Verpflichtungen zwischen dem Kunden und Dritten verursachen wird.
8. Freistellung
a) Freistellung durch Centrum
Vorbehaltlich Ziffer 8(b) wird Centrum den Kunden gegen alle Ansprüche, Klagen oder Verfahren verteidigen, die von einem Dritten erhoben werden („Ansprüche") und geltend machen, dass die Nutzung der Elemente der Leistungen durch den Kunden, die Centrum gehören, Urheberrechte dieses Dritten verletzen oder widerrechtlich aneignen, und wird den Kunden gegen alle gegen den Kunden zugesprochenen oder von Centrum im Vergleichswege vereinbarten Schadensersatzleistungen und Kosten (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren), die aus einem solchen Anspruch resultieren, freistellen und schadlos halten.
b) Ausschlüsse
Die Verpflichtungen von Centrum gemäß Ziffer 8(a) gelten nicht, wenn der zugrunde liegende Anspruch eines Dritten aus Folgendem entsteht oder sich daraus ergibt: (i) Verletzung dieser Vereinbarung, Fahrlässigkeit, vorsätzliches Fehlverhalten oder Betrug durch den Kunden; (ii) Kundenmaterialien; (iii) Versäumnis des Kunden, von Centrum bereitgestellte Erweiterungen, Modifikationen oder Aktualisierungen der Leistungen zu verwenden; (iv) Modifikationen der Leistungen durch andere Personen als Centrum; (v) Kombinationen der Leistungen mit Software, Daten oder Materialien, die nicht von Centrum bereitgestellt wurden; oder (vi) Erzeugte Materialien.
c) Rechtsmittel bei Rechten des geistigen Eigentums
Wenn Centrum in angemessener Weise der Auffassung ist, dass die Leistungen (oder ein Bestandteil davon) Rechte des geistigen Eigentums eines Dritten verletzen könnten, kann Centrum nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um: (i) die Leistungen oder einen Bestandteil oder Teil davon zu modifizieren oder zu ersetzen, um sie nicht verletzend zu machen; oder (ii) das Recht für den Kunden zur fortgesetzten Nutzung zu beschaffen. Wenn Centrum feststellt, dass keine der beiden Alternativen wirtschaftlich praktikabel ist, kann Centrum diese Vereinbarung in ihrer Gesamtheit oder in Bezug auf den betroffenen Bestandteil durch schriftliche Mitteilung an den Kunden kündigen. Im Falle einer solchen Kündigung wird Centrum dem Kunden einen anteiligen Teil der Gebühren zurückerstatten, die für den noch nicht abgelaufenen Teil gezahlt wurden. Die in dieser Ziffer 8 festgelegten Rechte und Rechtsmittel stellen das alleinige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden für jegliche Verletzung oder widerrechtliche Aneignung von Rechten des geistigen Eigentums im Zusammenhang mit den Leistungen dar.
d) Freistellung durch den Kunden
Der Kunde wird Centrum gegen Ansprüche verteidigen, die sich ergeben aus (i) Kundenmaterialien (oder deren Verarbeitung oder Nutzung durch Centrum), einschließlich und ohne Einschränkung (A) jeglicher Ansprüche, dass die Kundenmaterialien Rechte des geistigen Eigentums oder Datenschutz- oder sonstige Rechte Dritter verletzen, widerrechtlich aneignen oder anderweitig verletzen; oder (B) jeglicher Ansprüche, dass die Nutzung, Bereitstellung, Übertragung, Anzeige oder Speicherung von Kundenmaterialien gegen geltende Gesetze, Vorschriften oder Bestimmungen verstößt; (ii) Produkten oder Dienstleistungen des Kunden; und (iii) Nutzung der Leistungen durch den Kunden oder seine Autorisierten Nutzer in einer Weise, die nicht mit dieser Vereinbarung oder der Dokumentation übereinstimmt, einschließlich und ohne Einschränkung jeglicher Verletzung der Lizenzbeschränkungen in Ziffer 3(b), und wird in jedem Fall Centrum gegen alle gegen Centrum zugesprochenen oder vom Kunden im Vergleichswege vereinbarten Schadensersatzleistungen und Kosten (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren), die aus einem solchen Anspruch resultieren, freistellen und schadlos halten.
e) Freistellungsverfahren
Die Partei, die Verteidigung und Freistellung sucht (die „Freigestellte Partei"), wird die andere Partei (die „Freistellende Partei") unverzüglich (und in jedem Fall spätestens dreißig (30) Tage nachdem sie Kenntnis von Tatsachen oder Umständen erlangt hat, die vernünftigerweise zu einem Anspruch führen könnten) über den Anspruch, für den Freistellung begehrt wird, benachrichtigen und in angemessener Weise mit der Freistellenden Partei bei der Verteidigung und/oder Beilegung zusammenarbeiten. Die Freistellende Partei hat das alleinige Recht, die Verteidigung jeglicher Ansprüche zu führen, für die die Freistellende Partei hierin verantwortlich ist (vorausgesetzt, dass die Freistellende Partei keinen Anspruch ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Freigestellten Partei vergleichen darf, es sei denn, der Vergleich erfolgt über einen Geldbetrag, entlässt die Freigestellte Partei bedingungslos und ohne Nachteile aus jeglicher Haftung, erfordert kein Zugeständnis seitens der Freigestellten Partei und erlegt der Freigestellten Partei keine Beschränkungen hinsichtlich ihres Geschäfts, ihrer Produkte oder Dienstleistungen auf). Die Freigestellte Partei kann auf eigene Kosten und mit einem Rechtsanwalt ihrer Wahl an der Verteidigung oder Beilegung eines solchen Anspruchs teilnehmen oder, falls die Freistellende Partei sich weigert, ihrer Verteidigungsverpflichtung nachzukommen, kann sich die Freigestellte Partei selbst verteidigen und Erstattung von der Freistellenden Partei verlangen.
9. Haftungsausschlüsse
a) Allgemeiner Haftungsausschluss
AUSSER WIE HIERIN AUSDRÜCKLICH FESTGELEGT, WERDEN DIE LEISTUNGEN, ERZEUGTEN MATERIALIEN UND SONSTIGES CENTRUM IP AUF EINER „WIE BESEHEN"-BASIS BEREITGESTELLT, UND CENTRUM GIBT KEINE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER ZUSICHERUNGEN GEGENÜBER DEM KUNDEN, SEINEN AUTORISIERTEN NUTZERN ODER EINER ANDEREN PARTEI HINSICHTLICH DES CENTRUM IP, DER LEISTUNGEN, ERZEUGTEN MATERIALIEN ODER ANDERER HIERIN BEREITGESTELLTER LEISTUNGEN ODER MATERIALIEN AB. IM MAXIMAL NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG LEHNT CENTRUM HIERMIT ALLE GEWÄHRLEISTUNGEN UND ZUSICHERUNGEN AB, OB AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN SOWIE GEWÄHRLEISTUNGEN, DIE SICH AUS DEM GESCHÄFTSVERKEHR ODER DER HANDELSÜBUNG ERGEBEN. OHNE DAS VORSTEHENDE EINZUSCHRÄNKEN, LEHNT CENTRUM HIERMIT JEDE GEWÄHRLEISTUNG AB, DASS (1) DIE NUTZUNG DER LEISTUNGEN DIE ANFORDERUNGEN DES KUNDEN ERFÜLLEN ODER FEHLERFREI, BUGFREI ODER UNTERBRECHUNGSFREI SEIN WIRD, UND (2) JEDE GEWÄHRLEISTUNG HINSICHTLICH DER QUALITÄT, GENAUIGKEIT, AKTUALITÄT, SICHERHEIT, WAHRHAFTIGKEIT, VOLLSTÄNDIGKEIT ODER ZUVERLÄSSIGKEIT DER LEISTUNGEN.
b) KI/ML
DER KUNDE ERKENNT FERNER AN UND ERKLÄRT SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS DIE LEISTUNGEN EXPERIMENTELLE TECHNOLOGIEN WIE ALGORITHMEN DER KÜNSTLICHEN INTELLIGENZ UND DES MASCHINELLEN LERNENS VERWENDEN UND MANCHMAL UNGENAUE ODER ANSTÖSSIGE INHALTE BEREITSTELLEN KÖNNEN. DEMENTSPRECHEND GIBT CENTRUM KEINE GEWÄHRLEISTUNGEN HINSICHTLICH DER QUALITÄT, GENAUIGKEIT, AKTUALITÄT, WAHRHAFTIGKEIT, VOLLSTÄNDIGKEIT ODER ZUVERLÄSSIGKEIT DER ERZEUGTEN MATERIALIEN AB, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER DARIN ENTHALTENEN INFORMATIONEN ODER INHALTE. DER KUNDE ERKENNT FERNER AN, DASS DIE ERZEUGTEN MATERIALIEN DURCH WERKZEUGE DER KÜNSTLICHEN INTELLIGENZ UND DES MASCHINELLEN LERNENS ERZEUGT WERDEN UND MÖGLICHERWEISE NICHT NACH GELTENDEM RECHT DES GEISTIGEN EIGENTUMS SCHUTZFÄHIG SIND, UND CENTRUM LEHNT HIERMIT JEGLICHE ZUSICHERUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN HINSICHTLICH DES EIGENTUMS ODER DER SCHUTZFÄHIGKEIT DER ERZEUGTEN MATERIALIEN ODER DER ANWENDBARKEIT VON RECHTEN DES GEISTIGEN EIGENTUMS AUF DIESE AB. DIE NUTZUNG UND DAS VERTRAUEN DES KUNDEN AUF DIE ERZEUGTEN MATERIALIEN ERFOLGT AUF EIGENES RISIKO DES KUNDEN, UND CENTRUM HAFTET NICHT FÜR VERLUSTE ODER SCHÄDEN, DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER DEM VERTRAUEN AUF DIE ERZEUGTEN MATERIALIEN ERGEBEN.
10. Haftungsbeschränkungen
a) Ausschluss von Schadensersatz
MIT AUSNAHME VON: (I) VERLETZUNG DER RECHTE DES GEISTIGEN EIGENTUMS EINER PARTEI DURCH DIE ANDERE PARTEI, (II) BETRUG ODER VORSÄTZLICHEM FEHLVERHALTEN DURCH EINE DER PARTEIEN, (III) VERLETZUNG DER ZAHLUNGSVERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN ODER (IV) GEHEIMHALTUNGSVERPFLICHTUNGEN EINER PARTEI, HAFTET KEINE PARTEI GEGENÜBER DER ANDEREN FÜR ZUFÄLLIGE, BESONDERE, EXEMPLARISCHE, STRAFENDE ODER FOLGESCHÄDEN ODER VERLUSTE VON EINKOMMEN, DATEN, GEWINNEN, EINNAHMEN ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN ODER DIE KOSTEN FÜR ERSATZ- ODER ALTERNATIVLEISTUNGEN, DIE SICH AUS DIESER VEREINBARUNG, DEM CENTRUM IP ODER DER BEREITSTELLUNG DER LEISTUNGEN ERGEBEN ODER DAMIT IN VERBINDUNG STEHEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB EINE SOLCHE HAFTUNG AUS EINEM ANSPRUCH ENTSTEHT, DER AUF VERTRAG, GEWÄHRLEISTUNG, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER ANDERWEITIG BERUHT, UND UNABHÄNGIG DAVON, OB EINE SOLCHE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN VERLUSTES ODER SCHADENS HINGEWIESEN WURDE.
b) Gesamthaftung
MIT AUSNAHME VON: (I) VERLETZUNG DER RECHTE DES GEISTIGEN EIGENTUMS EINER PARTEI DURCH DIE ANDERE PARTEI, (II) BETRUG ODER VORSÄTZLICHEM FEHLVERHALTEN DURCH EINE DER PARTEIEN, (III) VERLETZUNG DER ZAHLUNGSVERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN ODER (IV) GEHEIMHALTUNGS- ODER FREISTELLUNGSVERPFLICHTUNGEN EINER PARTEI, ÜBERSTEIGT IN KEINEM FALL DIE GESAMTE KUMULIERTE HAFTUNG EINER PARTEI GEGENÜBER DER ANDEREN PARTEI, DIE SICH AUS ALLEN ANSPRÜCHEN IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG ODER IN VERBINDUNG MIT DIESER ERGIBT, DIE GEBÜHREN, DIE VOM KUNDEN TATSÄCHLICH AN CENTRUM IM ZEITRAUM VON SECHS (6) MONATEN UNMITTELBAR VOR DEM ERSTEN EREIGNIS GEZAHLT WURDEN, DAS ZU DEM GELTEND GEMACHTEN ANSPRUCH IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG ODER IN VERBINDUNG MIT DIESER GEFÜHRT HAT, ABZÜGLICH ALLER BETRÄGE, DIE VON CENTRUM AN DEN KUNDEN FÜR ALLE BISHERIGEN ANSPRÜCHE JEGLICHER ART IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG ODER IN VERBINDUNG MIT DIESER GEZAHLT WURDEN, UNABHÄNGIG VON DER RECHTLICHEN ODER BILLIGKEITSRECHTLICHEN GRUNDLAGE, AUF DER DER ANSPRUCH ODER DIE HAFTUNG BERUHT, UND UNABHÄNGIG DAVON, OB CENTRUM AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN VERLUSTES ODER SCHADENS HINGEWIESEN WURDE.
c) Grundlage der Vereinbarung
DIE PARTEIEN ERKENNEN HIERMIT AN UND ERKLÄREN SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS DIE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN IN DIESER ZIFFER 10 EIN WESENTLICHER BESTANDTEIL DER GRUNDLAGE DER VEREINBARUNG ZWISCHEN CENTRUM UND DEM KUNDEN SIND UND AUCH DANN GELTEN, WENN FESTGESTELLT WIRD, DASS DIE HIERIN VERFÜGBAREN RECHTSMITTEL IHREN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLEN.
11. Laufzeit und Kündigung
a) Laufzeit
Die Anfangslaufzeit dieser Vereinbarung beginnt am Wirksamkeitsdatum und endet an dem in der zugehörigen SOW angegebenen Datum (die „Anfangslaufzeit"). Nach Ablauf der Anfangslaufzeit verlängert sich diese Vereinbarung automatisch um zusätzliche Zeiträume, wie in der zugehörigen SOW festgelegt (jeweils eine „Verlängerungslaufzeit" und zusammen mit der Anfangslaufzeit die „Laufzeit"), es sei denn, eine Partei teilt der anderen mindestens dreißig (30) Tage vor Ablauf der dann aktuellen Laufzeit schriftlich ihre Absicht mit, diese Vereinbarung nicht zu verlängern.
b) Kündigung
Jede Partei kann diese Vereinbarung mit schriftlicher Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn die andere Partei diese Vereinbarung wesentlich verletzt und diese Verletzung dreißig (30) Tage nach schriftlicher Mitteilung der nicht-verletzenden Partei an die verletzende Partei über diese Verletzung nicht behoben wurde.
c) Fortbestand
Diese Ziffer 11(c) und die Ziffern 2, 3(b), 3(c), 3(e), 4, 5, 6, 7, 8, 9, 11(d) und 13 bleiben über jede Kündigung oder jeden Ablauf dieser Vereinbarung hinaus bestehen.
d) Folgen der Kündigung
Bei Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung: (i) enden die gemäß Ziffer 3(a) gewährten Rechte; und (ii) wird der Kunde nach alleinigem Ermessen von Centrum alle Vertraulichen Informationen von Centrum, die sich in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle befinden, zurückgeben oder vernichten, einschließlich der dauerhaften Entfernung dieser Vertraulichen Informationen von Centrum (im Einklang mit branchenüblicher Praxis zur Datenvernichtung) von allen Speichergeräten oder anderen Hosting-Umgebungen, die sich im Besitz des Kunden befinden oder unter der Kontrolle des Kunden stehen, und auf Verlangen von Centrum schriftlich gegenüber Centrum bestätigen, dass die Vertraulichen Informationen von Centrum zurückgegeben, vernichtet oder im Falle elektronischer Kommunikation gelöscht wurden. Kein Ablauf oder keine Kündigung berührt die Verpflichtung des Kunden, alle Gebühren zu zahlen, die bis zum Wirksamkeitsdatum des Ablaufs oder der Kündigung fällig geworden oder anderweitig aufgelaufen sind, oder berechtigt den Kunden zu einer Rückerstattung.
12. Öffentlichkeitsarbeit
Vorbehaltlich der Bestimmungen von Ziffer 5 hat jede Partei das Recht, die Existenz der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien öffentlich bekanntzugeben. Darüber hinaus darf Centrum während der Laufzeit der Nutzung der Leistungen durch den Kunden den Namen, die Marken und Logos des Kunden (zusammen die „Marken des Kunden") auf der Website von Centrum und in seinen Marketingmaterialien verwenden, um den Kunden als Kunden von Centrum zu identifizieren und zum Zweck der Bereitstellung der Leistungen an den Kunden, vorausgesetzt, dass Centrum wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternimmt, um die vom Kunden hinsichtlich der Marken des Kunden bereitgestellten Nutzungsrichtlinien einzuhalten.
13. Allgemeines
Diese Vereinbarung, einschließlich ihrer Anlagen, stellt die vollständige und ausschließliche Vereinbarung zwischen den Parteien hinsichtlich ihres Vertragsgegenstandes dar und ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen Vereinbarungen, Mitteilungen und Verständigungen, sowohl schriftlich als auch mündlich, hinsichtlich ihres Vertragsgegenstandes. Diese Vereinbarung kann nur durch ein schriftliches Dokument geändert oder modifiziert werden, das von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern der Parteien unterzeichnet wurde. Alle im Rahmen dieser Vereinbarung erforderlichen oder zulässigen Mitteilungen müssen schriftlich erfolgen, müssen auf diese Vereinbarung Bezug nehmen und gelten als zugestellt: (i) bei persönlicher Zustellung; (ii) einen (1) Werktag nach Hinterlegung bei einem landesweit anerkannten Expressversanddienst mit schriftlicher Empfangsbestätigung; oder (iii) drei (3) Werktage nach Versand per Einschreiben oder beglaubigter Post mit Rückschein, Porto bezahlt; (iv) bei Versand per E-Mail an dem Datum, an dem die E-Mail ohne Fehlermeldung versendet wurde, wenn die E-Mail während der normalen Geschäftszeiten des Kunden versendet wurde, und am nächsten Werktag, wenn sie nach den normalen Geschäftszeiten des Kunden versendet wurde; oder (v) durch Veröffentlichung über die Leistungen. Das Versäumnis einer Partei, eine Bestimmung dieser Vereinbarung durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf die zukünftige Durchsetzung dieser oder einer anderen Bestimmung dar. Kein Verzicht auf eine Bestimmung dieser Vereinbarung ist wirksam, es sei denn, er erfolgt schriftlich und ist von der verzichtenden Partei unterzeichnet. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden werden, wird diese Bestimmung unter Berücksichtigung der grundlegenden Absichten der Parteien im maximal gesetzlich zulässigen Umfang durchgesetzt, und die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates Kalifornien und ist nach diesen auszulegen, ohne Berücksichtigung von Kollisionsnormen, die zur Anwendung der Gesetze einer anderen Rechtsordnung führen würden. Jede rechtliche Klage oder jedes rechtliche Verfahren, das sich aus dieser Vereinbarung ergibt, wird ausschließlich vor den Bundes- oder Staatsgerichten mit Sitz im Northern District of California eingereicht, und die Parteien stimmen der persönlichen Gerichtsbarkeit und dem Gerichtsstand dort unwiderruflich zu. Keine Partei darf diese Vereinbarung ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten oder übertragen, weder kraft Gesetzes noch anderweitig. Jeder Versuch, diese Vereinbarung ohne eine solche Zustimmung abzutreten oder zu übertragen, ist nichtig. Ungeachtet des Vorstehenden kann jede Partei diese Vereinbarung an einen Dritten abtreten oder übertragen, der alle oder im Wesentlichen alle Geschäfte und Vermögenswerte der abtretenden Partei übernimmt, die sich auf den Vertragsgegenstand dieser Vereinbarung beziehen, sei es durch Verkauf, Fusion, kraft Gesetzes oder anderweitig. Vorbehaltlich des Vorstehenden ist diese Vereinbarung für die Parteien und ihre jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger bindend und kommt diesen zugute. Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass eine Verletzung oder drohende Verletzung einer ihrer Verpflichtungen gemäß Ziffer 5 oder, im Falle des Kunden, Ziffer 3(b), durch diese Partei der anderen Partei einen nicht wiedergutzumachenden Schaden und erhebliche Schäden zufügen würde, für die es möglicherweise kein angemessenes Rechtsmittel gibt, und dass im Falle einer solchen Verletzung oder drohenden Verletzung die andere Partei das Recht hat, sofortigen billigkeitsrechtlichen Rechtsschutz zu beantragen, einschließlich einer einstweiligen Verfügung, einer Unterlassungsverfügung, Erfüllung in Natur und aller anderen Rechtsmittel, die von einem Gericht zur Verfügung stehen können, ohne dass eine Kaution oder andere Sicherheitsleistung zu hinterlegen ist oder nachzuweisen ist, dass tatsächliche Schäden entstanden sind oder dass Schadensersatz kein angemessenes Rechtsmittel ist. Solche Rechtsmittel sind nicht ausschließlich und kommen zu allen anderen Rechtsmitteln hinzu, die nach Gesetz, Billigkeit oder anderweitig zur Verfügung stehen. Keine Partei haftet für ein Versäumnis oder eine Verzögerung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung (mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen) aufgrund von Ursachen, die außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle liegen, was ohne Einschränkung Arbeitskämpfe, Streiks, Aussperrungen, Engpässe oder Unmöglichkeit der Beschaffung von Energie, Rohstoffen oder Vorräten, Denial-of-Service- oder andere böswillige Angriffe, Ausfall oder Beeinträchtigung von Telekommunikationssystemen, Pandemien, Epidemien, Notfälle im Bereich der öffentlichen Gesundheit, staatliche Anordnungen und Handlungen (einschließlich staatlich angeordneter Reisebeschränkungen und Quarantänen), wesentliche Gesetzesänderungen, Krieg, Terrorismus, Aufruhr oder höhere Gewalt umfassen kann. Centrum darf Subunternehmer und andere Drittanbieter („Subunternehmer") im Zusammenhang mit der Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen hierin einsetzen, wie es für angemessen erachtet wird; vorausgesetzt, dass Centrum für die Leistung jedes solchen Subunternehmers verantwortlich bleibt. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in dieser Vereinbarung wird Centrum in Bezug auf Drittanbieter, einschließlich Hosting-Anbieter (z. B. AWS) oder Zahlungsanbieter (z. B. PayPal), wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um sich gegen Schäden oder Probleme im Zusammenhang mit solchen Anbietern zu schützen, haftet jedoch nicht für Handlungen oder Unterlassungen solcher Drittanbieter, außer in dem Umfang, in dem rechtskräftig festgestellt wurde, dass solche Schäden oder Probleme unmittelbar durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten von Centrum verursacht wurden. Die Beziehung zwischen den Parteien ist die von unabhängigen Auftragnehmern. Der Kunde bestätigt, dass er nicht auf einer Sperrliste der US-Regierung genannt ist, nicht im Eigentum einer solchen Person steht oder in deren Auftrag handelt, und erklärt sich damit einverstanden, alle einschlägigen Exportkontroll- und Sanktionsgesetze und -vorschriften der Vereinigten Staaten („Exportgesetze") vollständig einzuhalten, um sicherzustellen, dass weder die Abonnementleistungen, Software, Kundenmaterialien noch damit zusammenhängende technische Daten: (i) unter Verletzung der Exportgesetze direkt oder indirekt genutzt, exportiert oder reexportiert werden; oder (ii) für Zwecke verwendet werden, die durch die Exportgesetze verboten sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verbreitung von Atom-, Chemie- oder Biologiewaffen, Raketensystemen oder -technologien oder eingeschränkten Anwendungen unbemannter Luftfahrzeuge. Der Kunde wird alle gemäß den Exportgesetzen erforderlichen Verpflichtungen erfüllen, einschließlich der Einholung aller erforderlichen Exportlizenzen oder anderer behördlicher Genehmigungen. Nichts in dieser Vereinbarung ist so auszulegen, dass eine Partnerschaft, ein Joint Venture oder ein Vertretungsverhältnis zwischen den Parteien begründet wird. Keine Partei ist befugt, die andere zu binden oder Verpflichtungen im Namen der anderen einzugehen, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei. Keine Bestimmung dieser Vereinbarung soll einer anderen Person als den Parteien und ihren jeweiligen Rechtsnachfolgern und Abtretungsempfängern Rechte, Vorteile, Rechtsmittel, Verpflichtungen oder Haftungen hierin gewähren.